wir hoffen, dass Ihre Osterferien bis jetzt erholsam verliefen. Nun hat das HKM seit gestern eine neue Verordnung herausgegeben, das auch in einem Elternbriefzusammengefasst wurde. In den kommenden Tagen wird es auch in anderen Sprachen einzulesen sein.
Ab dem 19.4.2021 werden wir den Unterricht im Wechselmodell bis einschließlich 07.05.21 haben, sofern sich die Infektionszahlen nicht ändern. Hinzu kommt eine Testpflicht für alle Lehrkräfte und Schüler*innen. Nur mit einem negativen Testergebnis darf am Unterricht oder Notbetreuung in der Schule teilgenommen werden. Dabei ist es möglich, sich entweder zweimal in der Woche mit dem Selbsttest vor Unterrichtsbeginn in der Schule zu testen oder das kostenlose Angebot des Bürgertests (z.B. in Testzentren) anzunehmen. Der Nachweis darf dabei aber nicht älter als 72 Stunden vor dem jeweiligen Unterrichtsbeginn sein.
Aufgrund der geänderten Schutzverordnung wird es eine aktualisierte Einverständniserklärung zu den Selbsttests in den nächsten Tagen geben.
Hier können Sie die aktuelle Einverständniserklärung downloaden. Ansonten gilt selbstverständlich auch die Erklärung, die wir Ihnen vor den Osterferien ausgeteilt haben.
Schüler*innen die entweder keinen negativen Nachweis vorlegen können oder sich nicht testen lassen wollen, müssen das Schulgelände verlassen und im Distanzunterricht beschult werden.
das Hessische Ministerium für Soziales und Integration stellt pandemiebedingt kurze Filmsequenzen bezüglich der individuellen Motivation zur Impfbeteiligung und zur Anwendung der AHA-Regeln in zehn Sprachen zur Verfügung.
unser Corona-Krisenteam des Elternbeirats HFS hat die vielen umfangreichen Informationen bezüglich der geplanten Schnelltests für Sie noch einmal zusammengefasst. An dieser Stelle noch ein Dankeschön an die beiden Mütter: Conny Braun und Katrin Plugge. 🙂
Es werden zukünftig zwei Arten von Tests an der Hafenschule angeboten:
1. Schnelltest durch Fachpersonal – durchgeführt von Frau Dr. Katz
1 x pro Woche
Abrechnung über die Krankenkasse (daher Angabe der Versicherungsnr. nötig)
Wangenabstrich (also nicht tief in den Rachen und auch nicht in der Nase)
Durchführung voraussichtlich in der Aula während der Pausenzeit des jeweiligen Jahrgangs
Dafür muss die Einverständniserklärung von Frau Dr. Katz ausgefüllt werden (siehe Anhang „1_Schnelltests_Dr.Katz_Einwilligung“)
2. Selbsttest durch die Schüler*innen (auch Schnelltests)
bis zu 2 x pro Woche
zur Verfügung gestellt durch das Land Hessen
Abstrich im vorderen Bereich der Nase (keine tiefe Einführung und nicht im Rachen)
Durchführung
voraussichtlich im Klassenraum zu Unterrichtsbeginn (in den Osterferien
werden dazu Online-Fortbildungen für die Lehrer*innen angeboten)
Die
Schule muss ein positives Ergebnis dem Gesundheitsamt melden, von den
Eltern muss dann zeitnah ein PCR-Test in einem Testzentrum (über Tel.Nr.
116 117) oder einer Arztpraxis vereinbart werden
Für die Teilnahme an den Tests muss eine weitere Einwilligungserklärung ausgefüllt werden (siehe Anhang „2_Selbsttests_HKM_Einwilligung“)
Umfangreiche Informationen zu diesen Tests findet ihr im ebenfalls ausgeteilten Schreiben des Hessischen Kultusministeriums „HKM“ (siehe Anhang „2_Selbsttests_HKM_Infoschreiben“)
Die Testung bei Frau Dr. Katz ist freiwillig, jedoch ist der Selbsttest ab Montag, den 19.4.2021 Pflicht! Dennoch müssen bei beiden Testungen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Wenn ein Test positiv ist, muss das Kind von der Gruppe getrennt und von den Eltern abgeholt werden (dazu siehe auch beigefügtes „Ablaufdiagramm“). Nachfolgend zudem noch zwei hilfreiche Links aus dem Infoschreiben: 1. Corona-Teststellen in Hessen https://www.corona-test-hessen.de/ 2. Kindgerechtes Erklärvideo zu den Selbsttests „Wie man die Corona-Tests verwendet“ https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/-> Dieses sollten sich alle Eltern vorher einmal mit den Kindern anschauen!!!
Solltet ihr noch Fragen dazu haben, lasst es uns gerne wissen. Und bitte leitet diese Informationen auch in Eure Klassen weiter!!! Denn wie schon erwähnt, wäre es toll, wenn viele mitmachen, damit die Sicherheit an den Schulen erhöht werden kann und wir vielleicht irgendwann auch wieder zu mehr Präsenzunterricht zurückkehren können (und die Kinder v.a. nicht wieder in den Distanzunterricht müssen!).
wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten schöne Ostern! Genießen Sie die Ferien und bleiben Sie gesund!
Zum Schluss noch eine Information:
Die Hafenschule hat sich entschieden, eine Kooperation mit der Arztpraxis von Fr. Dr. Katz einzugehen, um freiwillig – sowohl Mitarbeiter der Schule als auch Schüler 1x pro Woche von Fachpersonal auf Sars-CoV-II testen zu lassen. Dieser Test erfolgt nur im vorderen Rachenbereich (Wange) und ist absolut schmerzfrei! Das Testergebnis wird selbstverständlich absolut vertraulich behandelt. Außerdem hat das Land Hessen Selbsttest bestellt, die auch von Kindern selbst in der Schule durchgeführt werden. Die ausführlichen Informationen erhalten Sie hier:
Über die weitere Gestaltung des Unterrichts nach den Osterferien wird voraussichtlich am 12.04.2021 entschieden. Wir informieren Sie entsprechend umgehend, vermutlich aber nicht vor den letzten Ferientagen über Ihre Klassenlehrer, die Elternbeiräte und unsere Homepage.
mit dem beigefügten Merkblatt und den beiden Übersichtsgrafiken (1 und 2) informiert das Stadtgesundheitsamt über die neue Test- und Quarantänestrategie in Offenbach.