Beurlaubung
Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern für bis zu zwei Tage können von der Klassenleitung geprüft und genehmigt werden, sofern die beantragten Tage nicht unmittelbar vor oder nach den Ferien liegen.
Beurlaubungen über diesen Zeitraum hinaus sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung erforderlich. Eine solche Beurlaubung ist während der gesamten Grundschulzeit (Klassen 1 bis 4) nur einmal möglich.
Über die Genehmigung der Beurlaubung entscheidet anschließend die Schulleitung.