Unterricht ab 19.4.2021

Liebe Eltern,

wir hoffen, dass Ihre Osterferien bis jetzt erholsam verliefen.
Nun hat das HKM seit gestern eine neue Verordnung herausgegeben, das auch in einem Elternbrief zusammengefasst wurde. In den kommenden Tagen wird es auch in anderen Sprachen einzulesen sein.

Ab dem 19.4.2021 werden wir den Unterricht im Wechselmodell bis einschließlich 07.05.21 haben, sofern sich die Infektionszahlen nicht ändern. Hinzu kommt eine Testpflicht für alle Lehrkräfte und Schüler*innen. Nur mit einem negativen Testergebnis darf am Unterricht oder Notbetreuung in der Schule teilgenommen werden. Dabei ist es möglich, sich entweder zweimal in der Woche mit dem Selbsttest vor Unterrichtsbeginn in der Schule zu testen oder das kostenlose Angebot des Bürgertests (z.B. in Testzentren) anzunehmen. Der Nachweis darf dabei aber nicht älter als 72 Stunden vor dem jeweiligen Unterrichtsbeginn sein.

Aufgrund der geänderten Schutzverordnung wird es eine aktualisierte Einverständniserklärung zu den Selbsttests in den nächsten Tagen geben.

Hier können Sie die aktuelle Einverständniserklärung downloaden. Ansonten gilt selbstverständlich auch die Erklärung, die wir Ihnen vor den Osterferien ausgeteilt haben.

Schüler*innen die entweder keinen negativen Nachweis vorlegen können oder sich nicht testen lassen wollen, müssen das Schulgelände verlassen und im Distanzunterricht beschult werden.

Unter folendem Link finden Sie eine Anleitung für den Selbsttest:
https://youtu.be/xi3KGcbcywc

Eine Antwort schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert